Ihr Partner in Sachen Datenschutz für Schwarzenbek
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um geltendes Recht, welches europaweit anzuwenden bzw. umzusetzen ist. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz findet nur noch in Teilen bzw. ergänzend Anwendung. Sind Sie auf die erforderlichen Maßnahmen vorbereitet oder besser, haben Sie diese bereits umgesetzt? Ich unterstütze Sie gern bei der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Datenschutz gemäß DSGVO.
Sie suchen einen Datenschutzbeauftragten in Schwarzenbek?
Ich betreue meine Kunden vorwiegend in Schleswig-Holstein, d.h. in der Region Mölln, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lübeck und Hamburg. Zu meinen Kunden gehören aber auch Kunden in Niedersachsen, Bayern sowie Mecklenburg-Vorpommern. Die Prüfung Ihrer Website oder der Support ist überregional mit entsprechenden Werkzeugen problemlos möglich.
Prüfen Sie mit meinem » DSGVO-Webcheck ob Ihre Unternehmens-Website DSGVO-konform ist.
Wenn Sie sich noch nicht mit der Umsetzung der DSGVO beschäftigt haben, dann ist es höchste Zeit dafür. Sie verstoßen möglicherweise bereits gegen geltendes Recht und sind in höchsten Maße gefährdet neben Abmahnungen auch Bußgelder oder sonstige Strafen zu erhalten. Ich empfehle Ihnen dringend zu handeln um mögliche Risiken für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren!
Beratung in Sachen Datenschutz
Wenn Sie bereits über einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten verfügen oder diesen nicht benötigen, kann es dennoch sinnvoll sein, wenn ich Sie berate. Im Zuge meiner langjährigen Erfahrungen als IT- und Webexperte sowie kaufmännischen Know-How stelle ich immer wieder fest, dass auch zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Rechtsanwälte bei den Themen Websites, Social-Media und IT an Ihre Grenzen stoßen. Gerade Ihrer Website oder Social-Media sollten Sie ein besonderes Augenmerk widmen, da diese Ihre Visitenkarte und Aushängeschild nach außen sind. Hier besteht für Sie die erste und größte Gefahr von möglichen Datenschutzvergehen, Sanktionen oder Abmahnungen. Ich berate Sie gerne fachkundig und umfangreich zu Sofortmaßnahmen und begleite Sie auch langfristig.
Externer Datenschutzbeauftragter
Gemäß Artikel 37 DSGVO sind die meisten Selbständigen, Unternehmen, aber auch Vereine zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Viele Verantwortliche sind zeitlich mit der Umsetzung der vielen neuen Anforderungen überfordert und wissen gar nicht so recht wo anfangen. Mit meinen Know-How als DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz (externer Datenschutzbeauftragter) übernehme ich diese Aufgaben für Sie. In diesem Zusammenhang berate ich die Geschäftsleitung (den Verantwortlichen), gebe Tipps und kontrolliere die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) entsprechend der DSGVO und stehe Ihnen als Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Überwachungsbehörden bei entsprechenden Rückfragen zur Seite.
Die Datenschutzgrundverordnung ist bereits anwendbar!
Wenn Sie sich noch nicht mit der Umsetzung der DSGVO beschäftigt haben, dann ist es höchste Zeit dafür. Sie verstoßen möglicherweise bereits gegen geltendes Recht und sind in höchsten Maße gefährdet neben Abmahnungen auch Bußgelder oder sonstige Strafen zu erhalten. Ich empfehle Ihnen dringend zu handeln um mögliche Risiken für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren!
IHR ANSPRECHPARTNER
Mathias Schulz
Kompetenzen
- Datenschutzbeauftragter (DEKRA-zertifiziert)
- BAFA Berater (Mittelstandsförderung)
- Kaufmann (IHK)
- Webgestaltung
- IT-Kenntnisse
- Projektmanagement
- Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten
Deutschlands (BvD) e.V.
KONTAKT
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